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Das Bundesgesetzblatt, kurz BGBl, erscheint seit 1951 in zwei Teilen.
Teil I enthält alle Bundesgesetze, wichtigen Verordnungen, Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Grundgesetz, Anordnungen und Erlasse des Bundespräsidenten sowie bestimmte im Zusammenhang mit Bundestag und Bundesrat stehende Bekanntmachungen. (weiter) |
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